Welche Aufgaben haben die Krankentransportunternehmen?

Krankentransportunternehmen konzentrieren sich auf die Beförderung von kranken Menschen. Sie bringen ihre Kunden von ihrem Zuhause zum Arzt oder in die Klinik. In manchen Fällen muss ein Patient, der wegen einer normalen Untersuchung zum Facharzt ging, von dort mit dem Krankenwagen zum Krankenhaus gefahren werden. Das ist in den Fällen angeraten, in denen der Betroffene nicht ohne gesundheitliches Risiko alleine dorthin fahren oder laufen kann. Passiert ihm unterwegs etwas, haftet eventuell der überweisende Arzt. Besonders wichtig sind die Fahrten zur Dialyse oder anderen fortlaufenden Behandlungen. Während der Versorgung wird der zu Behandelnde geschwächt. Mit diesen Einschränkungen kann er nicht mehr alleine heimfahren. Neben Personenkraftwagen verfügen die Unternehmen über Fahrzeuge, mit denen die Patienten liegend ans Ziel kommen. Grundsätzlich zahlt bei Kassenpatienten meist die Krankenkasse. Hierbei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden. Nur wenn die Fahrt medizinisch notwendig und unumgänglich ist, darf der Arzt ein Rezept ausstellen. Dieses Rezept übergibt der Patient dem Taxi- oder Krankentransportunternehmen wie beispielsweise der Krankenfahrten-Nord GmbH. Der Patient zahlt in diesen Fällen nur einen Beitrag von fünf bis zehn Euro. Handelt es sich um Patienten mit einem hohen Pflegegrad, dann muss keine vorherige Erlaubnis vorliegen. Der Fahrer hat jedoch den kürzesten Weg zu wählen. Umwege sind nicht erlaubt.

Ob es sich um eine ambulante oder stationäre Behandlung handelt, ist egal. Die Beförderung ist immer auf den individuellen Bedarf ausgerichtet. Grundsätzlich soll die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch den Arzt ausgeschlossen werden. Krankentransportunternehmen sind auch für Rollstühle eine gute Wahl. Die Fahrzeuge werden von ausgebildeten Fahrern gesteuert. Sie verfügen über Rampen und genügend Platz, um die Patienten in ihren Rollstühlen aufzunehmen. Die meisten Unternehmen sind auf für Rettungsfahrten zugelassen. In diesen Fällen können die Patienten keine andere Beförderungsform wählen. Qualifizierte Rettungsgeräte und Fahrzeuge sind beispielsweise Rettungswagen und Notarztwagen. Dazu gehören auch Notarzteinsatzfahrzeuge und der Rettungshubschrauber. Die Koordination erfolgt über die örtliche Rettungsleitstelle. Sie wird in Abhängigkeit zu den beauftragten Rettungsunternehmen vom zuständigen Ansprechpartner geleitet. Neben den Krankentransporten, bei denen der Patient noch vollständig wach ist, gibt es auch Ausnahmen. Diese bestehen im Interhospitaltransfer sowie im Intensivtransport. Für beide Fahrten sind gut ausgebildete Krankenschwestern und Pfleger notwendig. Bei Bedarf ist auch ein Arzt mit dabei. Beim Interhospitaltransfer wird der liegende Patient von einer Klinik zu anderen gebracht. Da der Betroffene sich schon in der Obhut der Klinik befindet und dort abgerechnet wird, bezahlt den Transport zuerst dieses Krankenhaus. Danach werden die Kosten in die Gesamtrechnung aufgenommen. Hat der Patient eine Zusatzversicherung, dann kann diese für den Einsatz aufkommen.

Muss der Patient von einer Klinik in ein klinisches Zentrum verlegt werden, dann nutzt das Krankenhaus den Intensivtransport. Hier muss eine besondere medizinische Technik verwendet werden, deren Bedienung den Fachkräften obliegt. Meistens leitet den Einsatz der zuständige Notarzt.

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